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SD-Grossrat fordert Verbot der Benützung von Burkinis beim Schwimmunterricht an Aargauer Schulen

(pd) SD-Grossrat René Kunz, Reinach, setzt sich im Grossen Rat mit einem parlamentarischen Vorstoss für ein Verbot der Benützung so genannter Burkinis (den ganzen Körper verhüllende Frauenbadekleider) beim Schwimmunterricht an Aargauer Schulen sowie religiös motivierte separate Duschen mit Vorhang in Frei- und Hallenbädern, ein.

In einem Postulat, welches René Kunz am 4. Mai, im Grossen Rat einreichen wird, wird der Regierungsrat beauftragt, ein Burkini-Trag-Verbot an Aargauer Schulen sowie religiös motivierte separate Duschen mit Vorhang zu prüfen. Begründet wird dieser Vorstoss damit, dass mit einem zweiteiligen Schwimmanzug und integrierter Kopfbedeckung die Bedingung des Hidschab (islamisch begründete Körperbedeckung für Frauen) verwirklicht ist. Es muss zweifellos davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Burkini um eine schariakonforme Schwimmbekleidung handelt Durch die Tolerierungvon Burkinis und separaten Duschen mit Vorhang in Badeanstalten müssen sich die so genannten «Ungläubigen» muslimischen Sonderrechten beugen. Man nimmt – so Kunz in seiner Begründung – in Kauf, dass das Ziel eines Teils der muslimischen Bevölkerung dann erreicht ist, wenn sich in unserem Land eine Parallelgesellschaft installiert hat. Wenn wir uns aber von den hiesigen Grundrechten und Wertevorstellungen über kurz oder lang – aus falsch verstandener Toleranz gegenüber Muslimen – verabschiedeten, würden wir zu Totengräbern der christlich-abendländischen Kultur.
Weiter begründet Kunz seinen Vorstoss damit, dass mancherorts Badegäste mit einem Eintrittsverbot belegt werden, weil sie unter ihrer Badebekleidung (z.B. Shorts u.a.m.) noch andere Unterwäsche tragen. Dies geschieht jeweils mit dem Hinweis, dass aus hygienischen Gründen beim Baden keine unnötigen Textilien getragen werden sollten. Für das Benützen von Burkinis kann dies nicht weniger gelten. Unabhängig von Religion, Rasse und Hautfarbe ist es deshalb notwendig, dass sich Zuwanderer in die Schweiz an heute gültige Badevorschriften halten. Es ist deshalb unabdingbar, dass aus hygienischen Gründen ein richtiger Badeanzug getragen werden muss. Hinzu kommt, dass es sich mit dem Tragen eines Burkini um eine sektiererische Provokation seitens der Muslime handelt, die damit demonstrieren, dass sie sich nicht an die hiesigen Sitten und Gebräuche halten wollen. Der offenbare Missbrauch der Religionsfreiheit ist nach Auffassung von Kunz um so stossender, als es eine solche Freizügigkeit in islamischen Ländern so gut wie gar nicht gibt. Das heisst nichts anderes, als dass nicht wir uns muslimischem Recht anpassen, sondern Musliminnen und Muslime, sich mit unserem hiesigen Gesellschaftssystem sowie unserer christlich-abendländischen Leitkultur arrangieren müssen, wenn sie hier leben wollen.
Wie Thomas Reiniger, Präsident SD Fricktal, Wegenstetten, schreibt, teilt die SD Fricktal René Kunz Meinung und unterstützt den Grossrat in seinem Vorhaben.

http://www.fricktal.info/index.php?option=com_content&view=article&id=23930:verbot-der-benuetzung-von-burkinis-beim-schwimmunterricht-an-aargauer-schulen&catid=38:aargau&Itemid=525, 25. April 2010

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