Verbot von Christus-Kreuz auch bald bei uns?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat unserem Nachbarland Italien verboten, Kruzifixe in Schulzimmern aufzuhängen. Begründet wird dieses Verbot damit, dass Kruzifixe einen Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention darstellten und die Religionsfreiheit verletzten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist auch für andere Staaten relevant. Es kann also durchaus sein, dass sich die Schweiz diesem seltsamen und anti-christlichen „Rechtsurteil“ wird beugen müssen.
Unser Bundesgericht hat im Jahre 1990 ein Urteil gefällt, wonach das Anbringen von Kruzifixen in den Schulzimmern der Primarschule der Tessiner Gemeinde Cadro verboten wurde. Dieser Entscheid wird damit begründet, dass religiöse Symbole gegen die verfassungsmässig vorgeschriebene Neutralität der öffentlichen Schule verstossen. Es ist unfassbar, dass unser höchstes Gericht die christlich-abendländische Kultur schwächt. Dieses Urteil kann somit auch als Preisgabe unserer Wertvorstellungen gedeutet werden. Unsere Rechtsordnung und Grundwerte sowie Sitten und Gebräuche geraten in Schieflage, wenn in unseren Schulen christliche Symbole verboten werden aber muslimische Kinder dem Schwimmunterricht fernbleiben (wollen) und nach ihren eigenen Regeln leben.
Die deutsche evangelische Theologin Maria Jepsen sagte richtig:
Was unsere Gesellschaft am meisten belastet, ist der Verlust an Orientierung und Ethik, der Verfall von Werten und von sozialen Beziehungen.
In diesem Zusammenghang ersucht der SD-Grossrat René Kunz, mit einer Interpellation betreffend der Gefahr eines Verbots von Kruzifixen und anderen christlichen Symbolen in Schulzimmern und öffentlichen Räumen, den Aargauer Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Werden Kruzifixe oder andere christliche Symbole auch aus den Schulzimmern und öffentlichen Räumen im Kanton Aargau verbannt?
- Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass unsere ethischen Werte die christlich-abendländischen Grundwerte beinhalten sollen? Wenn nein, warum nicht?
- Kann der Regierungsrat die Meinung teilen, dass das Tragen eines Kopftuchs in Schulzimmern und öffentlichen Räumen gegen unsere christliche Moral- und Wertvorstellung verstösst (im Kontext mit der Verbannung von Kruzifixen aus Schulzimmern)? Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Regierungsrat der Meinung, dass Kruzifixe und andere christliche Symbole aus Rücksicht auf die stetig steigenden islamischen Glaubensforderungen unerwünscht sind? Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Kruzifixe und andere christliche Symbole in Schulzimmern und öffentlichen Räumen ein Teil unserer Kultur und des öffentlichen Lebens prägen? Wenn nein, warum nicht?
- Wie würden Schulbehörden oder Regierungsrat reagieren, wenn Schulkräfte mit Kopftuch oder gar Burka bekleidet zum Unterricht erscheinen würden? Dasselbe gilt natürlich auch für Gemeinde- und Staatsangestellte. Würden solche Kleidungsstücke geduldet werden? Wenn nein, könnten die so „diskriminierten“ Personen ihr „Recht“ auf Grund des Antirassismusgesetzes einklagen?
Veröffentlicht: 22. November 2009 unter Kultur, Religion.

