Schweizer Fernsehen manipuliert Abstimmungen!!
In der Sendung “10 vor 10″ des Schweizer Fernsehens, wurden völlig falsche Angaben zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit gemacht. Man belog das Volk zugunsten der Personenfreizügigkeit und behauptete, dass Arbeitskräfte aus der EU die Schweiz zu verlassen hätten, würde die Vorlage abgelehnt werden.
Der Beitrag «Arbeitskräfte aus der EU» thematisierte die Bedeutung von Arbeitskräften aus der EU in Schweizer Spitälern im Zusammenhang mit der eidgenössischen Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 8. Februar 2009. Er wurde am 29. Oktober 2008 ausgestrahlt.
Anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag hat die UBI die Beschwerde öffentlich beraten und einstimmig gutgeheissen, wie sie gleichentags mitteilte.
Der Beitrag habe dem Publikum den Eindruck vermittelt, dass Arbeitskräfte aus dem EU-Raum bei einem negativen Ergebnis der Volksabstimmung die Schweiz verlassen müssten, begründet die UBI den Entscheid.
»Diese für die Meinungsbildung des Publikums wesentliche Information hat aber nicht den Tatsachen entsprochen. Bis zum Ablauf der Aufenthalts- bzw. der Niederlassungsbewilligung, bei der erst noch ein Anspruch auf Verlängerung besteht, hätten Arbeitskräfte aus dem EU-Raum in jedem Fall in der Schweiz bleiben können», schreibt die UBI.
Da «10vor10» damit über wesentliche Fakten zum Thema falsch informiert habe, habe der beanstandete Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Quelle: www.20min.ch
Veröffentlicht: 1. Juli 2009 unter Migration.

